Nutzungsbedingungen

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    Entwurf — Platzhaltertext

    Dieses Dokument wartet auf juristische Prüfung. Die folgenden Abschnitte sind strukturelle Platzhalter und kein verbindlicher Rechtstext.

    1. Definitionen

    PLATZHALTER — Definitionen von "Dienst", "Kunde", "Abonnement", "personenbezogene Daten", "vertrauliche Informationen" stehen noch zur juristischen Prüfung aus.

    2. Beschreibung des Dienstes

    PLATZHALTER — Umfang der EU-Compliance-Plattform, unterstützte Verordnungen und ausgeschlossene Funktionen stehen noch zur juristischen Prüfung aus.

    3. Abonnement & Abrechnung

    PLATZHALTER — Abonnementstufen, Abrechnungszyklus, Zahlungsbedingungen und Rückerstattungsrichtlinie stehen noch zur juristischen Prüfung aus.

    4. Haftungsbeschränkung

    PLATZHALTER — Haftungsobergrenze in Höhe der in den letzten 12 Monaten gezahlten Gebühren; Ausschluss mittelbarer oder Folgeschäden. Belastende Klausel (Art. 1341 ital. ZGB).

    5. Datenverarbeitung

    PLATZHALTER — Zuordnung Verantwortlicher / Auftragsverarbeiter, Liste der Unterauftragsverarbeiter, Zusage zur EU-Datenresidenz stehen noch zur juristischen Prüfung aus.

    6. Service-Level

    PLATZHALTER — Verfügbarkeitsziel, geplante Wartungsfenster, Gutschriftsrichtlinie stehen noch zur juristischen Prüfung aus.

    7. Laufzeit & Kündigung

    PLATZHALTER — Anfangslaufzeit, Verlängerungsmechanismen, Kündigung aus wichtigem Grund / aus Bequemlichkeit, Datenexport nach Kündigung stehen noch zur juristischen Prüfung aus.

    Belastende Klauseln (Art. 1341 ital. ZGB)

    Gemäß Art. 1341 und Art. 1342 ital. ZGB akzeptiert der Kunde ausdrücklich die folgenden belastenden Klauseln:

    • §4 — Haftungsbeschränkung (Obergrenze in Höhe von 12 Monaten gezahlter Gebühren).
    • §9 — Ausschließlicher Gerichtsstand vor den Gerichten von [PLATZHALTER — Sitz der italienischen SRL, juristische Prüfung ausstehend].
    • §12 — Automatische Verlängerung des Abonnements, sofern nicht 30 Tage zuvor gekündigt.
    • §15 — Einseitiges Recht, die Bedingungen mit einer Ankündigung von 30 Tagen zu ändern.