Risikoklassifizierung nach Anhang III erklärt
Die EU-KI-Verordnung verfolgt einen risikobasierten Ansatz. Artikel 6(2) definiert hochriskante KI-Systeme als solche, die unter eine der acht in Anhang III aufgeführten Kategorien fallen. Wenn Ihr KI-System eine dieser Kategorien erfüllt, gelten alle Pflichten aus Kapitel III, Abschnitt 2 (Artikel 8-15).
Dieser Leitfaden erläutert jede Kategorie in einfacher Sprache, damit Sie feststellen können, ob Ihre KI-Systeme als hochriskant einzustufen sind.
Wie die Klassifizierung funktioniert
Es gibt zwei Wege, nach der EU-KI-Verordnung als hochriskant eingestuft zu werden:
- Artikel 6(1) — Weg über die Sicherheitskomponente: Das KI-System ist eine Sicherheitskomponente eines Produkts, das unter bestehende EU-Harmonisierungsrechtsetzung fällt (z. B. Medizinprodukte, Maschinen, Spielzeug, Fahrzeuge), und erfordert nach dieser Rechtsetzung eine Drittparteien-Konformitätsbewertung.
- Artikel 6(2) — Weg über Anhang III: Das KI-System fällt unter eine der acht in Anhang III aufgeführten Anwendungsfall-Kategorien. Diesen Weg müssen die meisten Organisationen prüfen.
Wichtige Ausnahme: Ein in Anhang III aufgeführtes KI-System gilt nicht als hochriskant, wenn es kein erhebliches Risiko für Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte darstellt — etwa weil es das Entscheidungsergebnis nicht wesentlich beeinflusst. Diese Ausnahme gilt jedoch nicht, wenn das System ein Profiling natürlicher Personen vornimmt.
Kategorie 1: Biometrie
KI-Systeme zur biometrischen Identifizierung, Kategorisierung oder Emotionserkennung — soweit nach EU- oder nationalem Recht zulässig.
- Biometrische Identifizierung aus der Ferne — Systeme, die natürliche Personen aus Distanz identifizieren, indem biometrische Daten mit Referenzdatenbanken abgeglichen werden. Schließt einfache biometrische Verifikation aus (Bestätigung, dass jemand der ist, der er vorgibt zu sein).
- Biometrische Kategorisierung — Systeme, die sensible oder geschützte Attribute wie Rasse, politische Meinungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, religiöse Überzeugungen, Sexualleben oder sexuelle Orientierung aus biometrischen Daten ableiten.
- Emotionserkennung — Systeme, die zur Erkennung von Emotionen natürlicher Personen bestimmt sind.
Kategorie 2: Kritische Infrastrukturen
KI-Systeme, die als Sicherheitskomponenten beim Management und Betrieb der folgenden Bereiche eingesetzt werden sollen:
- Kritische digitale Infrastruktur
- Straßenverkehrsmanagement
- Versorgung mit Wasser, Gas, Wärme oder Strom
Beispiel: Ein KI-System, das die Ampelschaltungen an Kreuzungen steuert, oder eines, das die Lastverteilung im Stromnetz prognostiziert und steuert.
Kategorie 3: Bildung & Berufsausbildung
- Entscheidung über den Zugang oder die Zulassung zu Bildungs- oder Berufsausbildungseinrichtungen
- Bewertung der Lernergebnisse, einschließlich Steuerung des Lernprozesses
- Beurteilung der angemessenen Bildungsstufe, die eine Person erhalten oder zu der sie Zugang haben wird
- Überwachung und Erkennung verbotenen Verhaltens von Studierenden während Prüfungen
Beispiel: Ein KI-System, das von einer Universität zur Vorauswahl und zum Ranking von Bewerbern eingesetzt wird, oder ein automatisches Bewertungssystem für Aufsätze in Abschlussprüfungen.
Kategorie 4: Beschäftigung & Mitarbeitendenführung
- Rekrutierung und Auswahl — Schaltung gezielter Stellenanzeigen, Filterung von Bewerbungen sowie Bewertung von Kandidaten in Vorstellungsgesprächen oder Tests
- Arbeitsbezogene Entscheidungen — Auswirkungen auf Beförderung, Kündigung, Aufgabenzuweisung anhand individuellen Verhaltens oder persönlicher Eigenschaften sowie Überwachung und Bewertung von Leistung und Verhalten
Beispiel: Ein KI-Screening-Tool, das Lebensläufe einstuft und Kandidaten in die engere Wahl nimmt, oder ein Leistungsüberwachungssystem, das Mitarbeitende anhand von Verhaltensmustern zur Überprüfung kennzeichnet.
Kategorie 5: Wesentliche Dienste
KI-Systeme im Zusammenhang mit dem Zugang zu und der Inanspruchnahme von wesentlichen privaten und öffentlichen Diensten und Leistungen:
- Anspruch auf öffentliche Leistungen — Bewertung des Anspruchs auf öffentliche Beihilfen, Gesundheitsleistungen oder Gewährung/Kürzung/Entzug solcher Leistungen
- Bonitätsbewertung — Bewertung der Kreditwürdigkeit oder Festlegung von Bonitätswerten (ausgenommen Betrugsaufdeckung)
- Versicherungsrisikobewertung — Risikobewertung und Tarifierung für Lebens- und Krankenversicherungen
- Notdienste — Bewertung oder Klassifizierung von Notrufen, Disposition von Ersthelfern oder Triage von Patienten im Notfall
Kategorie 6: Strafverfolgung
Soweit nach EU- oder nationalem Recht zulässig:
- Bewertung des Risikos, dass eine Person Opfer einer Straftat wird
- Systeme, die als Polygraphen oder ähnliche Werkzeuge zur Lügenerkennung fungieren
- Bewertung der Beweiszuverlässigkeit in strafrechtlichen Ermittlungen
- Bewertung des Risikos, dass eine Person Straftaten begeht oder erneut begeht (nicht ausschließlich auf Profiling basierend)
- Profiling von Personen bei Aufdeckung, Ermittlung oder Verfolgung von Straftaten
Kategorie 7: Migration & Grenzkontrolle
Soweit nach EU- oder nationalem Recht zulässig:
- Polygraphen oder ähnliche Werkzeuge im Migrationskontext
- Bewertung der Risiken (Sicherheit, irreguläre Migration, Gesundheit), die von Personen an Grenzen ausgehen
- Unterstützung bei der Prüfung von Anträgen auf Asyl, Visa oder Aufenthaltsgenehmigungen
- Erkennen, Wiedererkennen oder Identifizieren von Personen in Migrations- und Grenzkontrollkontexten (ausgenommen Überprüfung von Reisedokumenten)
Kategorie 8: Justiz & demokratische Prozesse
- Unterstützung der Justizbehörden bei Recherche und Auslegung von Sachverhalten und Recht, bei der Anwendung des Rechts auf konkrete Sachverhalte oder bei alternativer Streitbeilegung
- Wahlen oder Referenden beeinflussen — KI-Systeme, die das Wahlverhalten beeinflussen sollen (ausgenommen Wahlkampflogistik-Tools, die Nutzer nicht direkt KI-Ausgaben aussetzen)
Was passiert, wenn Ihr System hochriskant ist?
Wenn Ihr KI-System in eine der obigen Kategorien fällt, müssen Sie Folgendes erfüllen:
- Risikomanagementsystem (Artikel 9)
- Daten- und Data-Governance-Anforderungen (Artikel 10)
- Technische Dokumentation gemäß Anhang IV (Artikel 11)
- Automatische Protokollierung und Aufzeichnung (Artikel 12)
- Transparenz und Gebrauchsanweisung (Artikel 13)
- Maßnahmen zur menschlichen Aufsicht (Artikel 14)
- Standards für Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit (Artikel 15)
- Konformitätsbewertung vor dem Inverkehrbringen (Artikel 43)
- EU-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung (Artikel 47-48)
- Registrierung in der EU-Datenbank (Artikel 49)
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