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    Generator für Offenlegungshinweise nach Artikel 50

    Beantworten Sie einige Fragen zu Ihrem KI-System. Die Pflichten nach Art. 50 der EU-KI-Verordnung und die Regeln für jede Offenlegung sind kostenlos. Die fertigen Formulierungen schalten Sie mit Ihrer E-Mail frei — auf Englisch, Italienisch, Deutsch oder Französisch.

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    Quellen

    • Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), konsolidierter Text in der durch die Verordnung (EU) 2026/1744 geänderten Fassung, in Kraft seit 27. Juli 2026 — Art. 50, Art. 5(1)(f)-(g), Art. 99, Art. 111(4).
    • Leitlinien der Kommission zu den Transparenzpflichten nach Artikel 50 KI-Verordnung, C(2026) 5054 final, 20. Juli 2026 (nicht verbindlich).
    • Praxisleitfaden zur Transparenz KI-generierter Inhalte, 10. Juni 2026 — Stellungnahme der Kommission zur Angemessenheit vom 8. Juli 2026.
    • EU-Icons zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte, Büro für Künstliche Intelligenz, 10. Juni 2026 (optional).
    • Quellen geprüft am 6. September 2026.

    Über dieses Paket

    Dieses Paket ist eine unverbindliche Formulierungshilfe, abgeleitet aus der KI-Verordnung und den Leitlinien der Kommission. Die Kommission hat keine eigene Vorlage für diese Hinweise herausgegeben; die Formulierungen in den Leitlinien C(2026) 5054 (Rn. 36-37) und im Leitfaden zu den EU-Icons sind Beispiele, keine vorgeschriebenen Wortlaute.

    Es ist keine Rechtsberatung und bewertet nicht Ihr konkretes System, Ihren Vertrag oder Ihr Risiko.

    Die Nutzung dieses Tools begründet kein Mandats- oder Beratungsverhältnis mit LandingRed.

    Ersetzen Sie jeden Platzhalter in eckigen Klammern und passen Sie die Formulierung vor der Verwendung an Ihr Produkt, Ihr Publikum und die Sprache des Mitgliedstaats an.

    Die Quellen sind datiert; prüfen Sie auf spätere Leitlinien der Kommission, Praxisleitfäden oder harmonisierte Normen, bevor Sie sich auf den Text stützen.

    Für Entscheidungen mit Rechtswirkung wenden Sie sich an eine qualifizierte Rechtsanwältin oder einen qualifizierten Rechtsanwalt.