Aug 2026EU-KI-Gesetz-Compliance
    NIS2 · Richtlinie (EU) 2022/2555

    NIS2-Compliance-Software für wesentliche und wichtige Einrichtungen

    Stufen Sie Ihre Einrichtung ein, verfolgen Sie die Cybersicherheits-Risikomanagementmaßnahmen nach Artikel 21 und halten Sie die NIS2-Meldefristen von 24 Stunden, 72 Stunden und 30 Tagen ein — in einem einzigen Arbeitsbereich.

    Wer ist betroffen

    Wer muss handeln

    Mittlere und große Einrichtungen in Sektoren der Anhänge I/II (über 50 Beschäftigte oder über 10 Mio. € Umsatz)

    In Kraft seit

    Nationale Umsetzung ab 17. Oktober 2024

    Höchststrafen

    Bis zu 10 Mio. € oder 2% des weltweiten Jahresumsatzes

    Der Anwendungsbereich richtet sich nach Artikel 2 in Verbindung mit den Anhängen I und II. Bestimmte Einrichtungen — etwa DNS-Diensteanbieter, Register für Domänennamen oberster Stufe (TLD) und qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter — fallen unabhängig von ihrer Größe darunter. Dies ist eine Orientierungshilfe, keine Rechtsberatung; klären Sie Ihren Status mit einem Rechtsbeistand.

    Was NIS2 verlangt

    NIS2 erhöht die Anforderungen an das Cyber-Risikomanagement und die Meldung von Vorfällen für betroffene Organisationen in der gesamten EU. Die wichtigsten Pflichten:

    1

    Risikomanagementmaßnahmen für die Cybersicherheit (Art. 21)

    Geeignete technische, operative und organisatorische Maßnahmen ergreifen — Risikoanalyse, Behandlung von Vorfällen, Betriebskontinuität, Verschlüsselung, Zugangskontrolle und mehr — angemessen zu den bestehenden Risiken.

    2

    Meldung von Vorfällen (Art. 23)

    Ihr CSIRT oder die zuständige Behörde innerhalb strenger Fristen benachrichtigen: eine Frühwarnung innerhalb von 24 Stunden, eine vollständige Meldung innerhalb von 72 Stunden und einen Abschlussbericht innerhalb eines Monats nach einem erheblichen Sicherheitsvorfall.

    3

    Verantwortung der Leitungsorgane (Art. 20)

    Die Leitungsorgane müssen die Risikomanagementmaßnahmen genehmigen, ihre Umsetzung überwachen und an Schulungen teilnehmen — und können bei Verstößen haftbar gemacht werden.

    4

    Sicherheit der Lieferkette (Art. 21 Abs. 2 Buchst. d)

    Cybersicherheitsrisiken in Ihrer Lieferkette und in den Lieferantenbeziehungen bewerten und angehen, einschließlich der Sicherheitspraktiken Ihrer direkten IKT-Anbieter.

    Wie LandingRed unterstützt

    Verwandeln Sie die Richtlinie in ein nachverfolgtes, mit Nachweisen belegtes Programm — ohne Tabellenkalkulationen.

    Nachverfolgung der Maßnahmen nach Artikel 21

    Verfolgen Sie jede grundlegende Risikomanagementmaßnahme im Abgleich mit Ihrem aktuellen Stand — mit Nachweisen und klarer Lückentransparenz.

    Meldefristen automatisch im Blick

    Erfassen Sie erhebliche Sicherheitsvorfälle und lassen Sie die Fristen von 24 h / 72 h / 30 Tagen automatisch berechnen — mit vorausgefüllten Behördenmeldungen, die an Ihren CSIRT-Kontakt weitergeleitet werden.

    Einstufung als wesentliche oder wichtige Einrichtung

    Legen Sie die Stufe Ihrer Einrichtung fest, damit die richtigen Erinnerungen, die Meldungsweiterleitung und die Pflichten für Ihre Organisation gelten.

    Framework-übergreifende Synergien

    Nutzen Sie NIS2-Kontrollen über DSGVO, DORA und die EU-KI-Verordnung hinweg mit der Framework-Mapping-Engine — einmal nachweisen, mehrfach erfüllen.

    Häufig gestellte Fragen

    Für wen gilt NIS2?

    NIS2 gilt für mittlere und große Einrichtungen (grob: über 50 Beschäftigte oder mehr als 10 Mio. € Umsatz), die in den Sektoren mit hoher Kritikalität des Anhangs I oder den sonstigen kritischen Sektoren des Anhangs II tätig sind. Bestimmte Einrichtungstypen — etwa DNS-Diensteanbieter, Register für Domänennamen oberster Stufe (TLD) und qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter — fallen unabhängig von ihrer Größe darunter.

    Wann tritt NIS2 in Kraft?

    Die Mitgliedstaaten mussten die Richtlinie (EU) 2022/2555 bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht umsetzen und damit die ursprüngliche NIS-Richtlinie ersetzen. Die Pflichten gelten über die Umsetzungsgesetze des jeweiligen Landes.

    Worin besteht der Unterschied zwischen wesentlichen und wichtigen Einrichtungen?

    Wesentliche Einrichtungen stammen aus den Sektoren mit hoher Kritikalität des Anhangs I und unterliegen einer proaktiven Aufsicht; wichtige Einrichtungen stammen aus den Sektoren des Anhangs II und werden reaktiv beaufsichtigt. Beide müssen die Risikomanagement- und Meldepflichten erfüllen — Aufsichtsregime und Höchststrafen unterscheiden sich.

    Welche Meldefristen gelten bei NIS2?

    Bei einem erheblichen Sicherheitsvorfall: eine Frühwarnung innerhalb von 24 Stunden, eine vollständige Meldung innerhalb von 72 Stunden und ein Abschlussbericht innerhalb eines Monats, einzureichen beim nationalen CSIRT oder der zuständigen Behörde.

    Welche Sanktionen drohen bei Verstößen?

    Wesentlichen Einrichtungen drohen Geldbußen von bis zu 10 Millionen € oder 2% des gesamten weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist; wichtigen Einrichtungen bis zu 7 Millionen € oder 1,4%. Auch die Leitungsorgane können persönlich zur Verantwortung gezogen werden.

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